Es gibt zwei Verfahren, mit denen Arzneimittel auf den Markt gebracht werden können. Zum einen die Registrierung und zum anderen die Zulassung. Es gibt einige Produkte des Unternehmens, die registriert sind und andere, die zugelassen sind. Bei registrierten Arzneimitteln darf gemäß Heilmittelwerbegesetz nicht mit der Angabe von Anwendungsgebieten geworben werden. Unter den Rubriken „Partnertherapeuten“ und „Direktbezugs-Apotheken“ finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Nähe, die mit unseren Produkten und ihren Einsatzmöglichkeiten bestens vertraut sind.