Ginkgosan®

Allgemeine Informationen:
- Registriertes Arzneimittel nach §38 Arzneimittelgesetz ohne Indikation
- Die Wirkung leitet sich von den Arzneimittelbildern ab
Hergestellt in Deutschland
Zertifizierte
Qualität
Geprüftes
Arzneimittel
Weiterführende Inhalte
Ginkgo biloba gehört zu den ältesten Bäumen auf unserem Planeten. Er wird als „lebendes Fossil“ bezeichnet und kann über 1000 Jahre alt werden. Extrakte seiner charakteristischen Blätter werden seit Jahrhunderten in der traditionellen chinesischen Medizin verwendet, um Durchblutungsstörungen, Asthma, Tinnitus, Schwindel und Gedächtnisprobleme zu behandeln.
10 ml GINKGOSAN® enthalten: Ginkgo biloba e foliis sicc. Dil. D4 [HAB, Vorschrift 4a]
Pflichtangaben nach § 4 Heilmittelwerbegesetz:
Bezeichnung: GINKGOSAN®
Zusammensetzung: Was GINKGOSAN® in 10 ml enthält: Die Wirkstoffe sind: Ginkgo biloba e foloos sicc. Dil. D4 [HAB, Vorschrift 4a, ø mit Ethanol 68 % (m/m)] 10 ml. Flüssige Verdünnung zum Einnehmen. Enthält 52,6 % Vol.-% Alkohol.
Anwendungsgebiete: GINKGOSAN® ist ein registriertes Arzneimittel nach §38 Arzneimittelgesetz und aufgrund arzneimittelrechtlicher Vorgaben ohne Angabe einer therapeutischen Indikation im Handel.
Gegenanzeige: GINKGOSAN® darf nicht von Alkoholkranken eingenommen werden. GINKGOSAN® darf bei Überempfindlichkeit gegen Ginkgo biloba-Zubereitungen nicht angewendet werden. GINKGOSAN® darf nicht bei Kindern unter 12 Jahren angewendet werden.
Hinweis: Bei während der Anwendung des Arzneimittels fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.
Nebenwirkungen: Sehr selten wurden nach der Einnahme von Ginkgo-Präparaten Magen-Darm-Beschwerden, Fieber, Kopfschmerzen oder allergische Hautreaktionen (Rötung, Schwellung, Juckreiz) beobachtet. Darüber hinaus wurde bei Langzeitanwendung sehr selten über Blutungen berichte, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme von Ginkgo-Zubereitungen nicht gesichert ist. Beim Auftreten von Nebenwirkungen sollte dieses Arzneimittel abgesetzt oder ein Arzt befragt werden. Bei der Einnahme eines natürlichen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Wechselwirkungen: Die Wirkung von gerinnungshemmenden Arzneimitteln kann verstärkt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Angabe auch gelten kann, wenn die Einnahme wenige Stunden oder Tage zurückliegt.
Hinweis: Die Wirkung eines natürlichen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Warnhinweise: Dieses Arzneimittel enthält 52,6 Vol.-% Alkohol. Als maximale Tagesgabe nach der Dosierungsanleitung werden bei der Akutdosierung bis zu 0,42 g Alkohol und bei der chronischen Dosierung bis zu 0,21 g Alkohol zugeführt. Ein gesundheitliches Risiko besteht unter anderem bei Leberkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie für Schwangere und Kinder. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
GINKGOSAN® ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel.